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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 209/16   

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https://dejure.org/2018,30885
LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 209/16 (https://dejure.org/2018,30885)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2018 - L 18 AL 209/16 (https://dejure.org/2018,30885)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2018 - L 18 AL 209/16 (https://dejure.org/2018,30885)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 136 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 137 Abs 1 SGB 3, § 330 Abs 2 SGB 3, § 45 SGB 10
    Arbeitslosenversicherung: Gewährung von Arbeitslosengeld; Vermittlungsbereitschaft als Leistungsvoraussetzung; Zulässigkeit der Aufhebung einer Arbeitslosengeldleistung bei fehlender Mitwirkungsbereitschaft an Vermittlungsbemühungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 138 Abs 5 Nr 2 SGB 3, § 45 SGB 10
    Arbeitslosengeld - Aufhebung der Bewilligung - subjektive Verfügbarkeit - Meldeaufforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Ignorieren von Meldeaufforderungen; Besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung; Subjektiver Sorgfaltsmaßstab

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB III § 330 Abs. 2 ; SGB X § 45
    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 209/16
    Entscheidungserheblich sind dabei alle Tatsachen, die zum Ergebnis der Verwaltungsentscheidung beigetragen haben, dass heißt auf die sich die Verwaltung auch gestützt hat (vgl BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 4 AS 37/09 R - juris).

    Eine Nachholung der Anhörung parallel zum gerichtlichen Verfahren, welche gemäß § 41 Abs. 2 SGB X grundsätzlich bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines sozial- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens möglich ist, setzt nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG ein eigenständiges, nicht notwendigerweise formelles Verwaltungsverfahren voraus, in dessen Rahmen die beklagte Behörde dem Kläger in angemessener Weise Gelegenheit zur Äußerung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen gegeben hat und an dessen Ende sie zu erkennen gibt, ob sie nach erneuter Prüfung am bisher erlassenen Verwaltungsakt festhält (vgl zB BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 4 AS 37/09 R - juris).

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 209/16
    Für die Frage, ob ein Anhörungsfehler vorliegt, ist von der materiell-rechtlichen Rechtsansicht der handelnden Verwaltungsbehörde auszugehen, mag sie auch falsch sein (vgl BSG, Urteil vom 26. September 1991, 4 RK 4/91 - juris; Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R - juris).
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 209/16
    Eine unterbliebene Anhörung kann im Widerspruchsverfahren (vgl hierzu BSG, Urteil vom 27. März 1984 - 5a RKn 2/83 = SozR 1200 § 34 Nr. 18) und nach § 41 Abs. 2 SGB X noch während des Gerichtsverfahrens in einem formalisierten Verfahren nachgeholt werden (vgl hierzu und zu den Anforderungen an ein formalisiertes Verfahren nur BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R = BSGE 122, 25 = SozR 4-1500 § 114 Nr. 2 - Rn 19).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 209/16
    Der Austausch der Bescheidbegründung ist in einem solchen Fall zulässig, denn die beiden Rechtsgrundlagen, §§ 45 und 48 SGB X, sind auf dasselbe Ziel, nämlich die (gebundene) Aufhebung eines Verwaltungsakts gerichtet (vgl BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 48/07 R - juris- Rn 17, 18).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 209/16
    Subjektiv unentschuldbar ist ein Verhalten, wenn schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden, wenn also nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (vgl etwa BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 209/16
    Vielmehr wird ein Anhörungsmangel im Rahmen des Widerspruchsverfahrens nur dann geheilt, wenn der Bescheid selbst alle wesentlichen Tatsachen enthält (vgl BSG, Urteil vom 17. Juli 1994 - 7 RAr 104/93 - juris).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 209/16
    Für die Frage, ob ein Anhörungsfehler vorliegt, ist von der materiell-rechtlichen Rechtsansicht der handelnden Verwaltungsbehörde auszugehen, mag sie auch falsch sein (vgl BSG, Urteil vom 26. September 1991, 4 RK 4/91 - juris; Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R - juris).
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 29/04 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 209/16
    Ein solches Anhörungsverfahren ist durch das gesonderte Schreiben der Beklagten an die Klägerin vom 1. Juni 2017 im Berufungsverfahren erfolgt, das eine angemessene Äußerungsfrist (14 Tage, vgl zur "Regelanhörungszeit" von 2 Wochen BSG, Urteil vom 23. August 2005 - B 4 RA 29/04 R = SozR 4-2600 § 313 Nr. 4 - Rn 18) vorgibt.
  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84

    Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 209/16
    Bei Leistungsbezieherin hat die Beklagte dabei nicht nur den Vermittlungswunsch, sondern auch Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Interessen der Gesamtheit der Beitragszahler zu berücksichtigen (vgl BSG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 7 Rar 33/84 = BSGE 58, 291-302 - Rn 34).
  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 209/16
    Dabei ist grundsätzlich ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen, dh es kommt wesentlich darauf an, ob der Arbeitslose unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit hätte erkennen müssen, dass die betreffenden Angaben zu machen waren (vgl etwa BSGE 35, 108, 112).
  • BSG, 27.03.1984 - 5a RKn 2/83

    Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Widerspruch gegen einen Bescheid -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen eines Meldeversäumnisses

    § 48 SGB X ist ungeachtet dessen insoweit einschlägig, dass die gesamte Alg-Bewilligung ab 28. September 2018 mangels Vorliegens subjektiver Verfügbarkeit der Klägerin bereits anfänglich objektiv rechtswidrig war (vgl Senatsurteil vom heutigen Tag - L 18 AL 209/16 -).

    Die Klägerin verkennt insoweit, dass derartige Alternativen nicht von vorneherein als unzumutbar abgelehnt werden können (vgl hierzu auch die Ausführungen des Senats im Urteil - L 18 AL 209/16 -).

  • BSG, 24.01.2019 - B 11 AL 61/18 B

    Aufhebung der Bewilligung von Alg wegen fehlender subjektiver Verfügbarkeit

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. August 2018 - L 18 AL 209/16 - wird als unzulässig verworfen.
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